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10 Gründe für Datenschutz

1. Jeder muss Datenschutz einhalten:

Unabhängig von der Größe des Unternehmens. Wer mehr als 19 Mitarbeiter hat, die regelmäßig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten in Berührung kommen, oder sensible personenbezogene Daten verarbeitet muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Auch wer einen solchen nicht hat, muss den Datenschutz beachten. Er muss bloß keinen Beauftragten bestellen.  Jede Unternehmung muss ein Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten erstellen, egal wie viele Mitarbeiter sie hat.

2. Betriebliche Datenschutzbeauftragte sind unkündbar:

Ein Arbeitnehmer als Datenschutzbeauftragter hat seit dem 01.09.2009 Kündigungsschutz. Er kann erst ein Jahr nach Ende seiner Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter gekündigt werden. Als Datenschutzbeauftragter wiederum kann nur abberufen werden, wer untauglich ist. Dies kann im Extremfall zu einer praktischen Unkündbarkeit eines Arbeitnehmers führen, der Datenschutzbeauftragter ist.

3. Imageverlust durch Datenskandal:

Die Imageverluste für LIDL, Schlecker, Die Bahn u. a. sind enorm. Seit dem 01.09.2009 gibt es für bestimmte Unternehmen eine Verpflichtung, Datenpannen zu veröffentlichen, damit die Betroffenen die Folgerungen gering halten können. Wer dazu gezwungen ist, erleidet schwere Image- und ggf. Umsatzschäden. Es gilt daher, im Vorfeld solche Dinge zu vermeiden.

Es gibt verschiedene Listen wo Verstöße veröffentlicht werden:

4. Ständige Änderungen der Datenschutzgesetze:

Im Jahr 2009 hat es allein drei Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes gegeben. 2010 führte wiederum zwei weitere Änderungen mit sich.

Ab dem 25. Mai 2018 ist die neue EU-DS-GVO in Kraft getreten.
Alle diese Gesetzesnovellen bedeuten erhebliche Verschärfungen und Verkomplizierungen des Datenschutzes in folgenden Bereichen:

  • Werbung
  • Auskunfteien
  • Verfolgung von Straftaten im Arbeitsrecht
  • Erhebung von Daten im Arbeitsrecht
  • Meldung von Datenschutz-Pannen
  • Bußgelder

Das Urteil des EuGHs:
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat geurteilt, dass ab dem16.07.2020 das EU-US-Datenschutzschild („Privacy Shield“) wegen fundamentaler Datenschutzmängel in den USA unwirksam ist und eine Datenübermittlungen dorthin nicht länger rechtfertigen kann (Aktenzeichen C-311/18).
Eine datenschutzkonforme Nutzung von Google Analytics, amerikanischen Social Media-Plattformen, Videokonferenzsystemen, Clouddienstleistungen ist seit dem 16.07.2020 nicht mehr möglich.

5. Offensive Überprüfung durch Aufsichtsbehörden:

Der Landesdatenschutzbeauftragte verfolgt und überprüft jetzt auch selbst offensiv die Einhaltung des Datenschutzes. Die Mitarbeiteranzahl ist in den letzten Jahren deutlich aufgestockt worden.

6. Ihre Kunden fragen nach Datenschutz und erwarten die Einhaltung der Forderungen des Gesetzgebers:

Immer mehr Kunden und Lieferanten fragen nach der Einhaltung von Datenschutz. Im Rahmen von Compliance- Prüfungen wird die Einhaltung des Datenschutzes überprüft. Verletzungen solcher Verpflichtungen können zu sofortigen Auslistung und Vertragskündigung führen.

7. Einsparungen bei den Datenschutzaufwendungen:

Viele Anforderungen des Datenschutzes werden übertrieben. Wichtig ist immer das Verhältnismäßigkeitsprinzip:
Der Aufwand zum Schutz der Daten muss im Verhältnis zu ihrer Bedeutung stehen. Das kann zu erheblichen Einsparungen bei den Datenschutzaufwendungen führen.

8. Datenschutz als Marketingmittel nutzen:

Wer seinen Lieferanten und Kunden kommuniziert, dass er Datenschutz ernst nimmt und umsetzt, indem er z.B. ein öffentliches Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten oder auch seine Nutzungsbedingungen zum Thema Datenschutz ins Internet setzt, zeigt, dass er innovativ ist, die aktuelle Rechtsentwicklung verfolgt und sich ihr anpasst.

9. IT-Verfügbarkeitsplanung und IT-Sicherheit:

Ein funktionierendes Datenschutzmanagement ist eine ideale Vorbereitung für IT-Verfügbarkeitsplanung und IT-Sicherheit.

10. Kein Datenschutz ohne Datensicherheit:

Je weiter Ihr Unternehmen bereits bei der IT-Sicherheit ist, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass für den konkreten Datenschutz nur noch geringe Aufwendungen notwendig sind.