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Ihre Vorteile durch einen Externen Datenschutzbeauftragten

Unkündbarkeit des internen Datenschutzbeauftragten
Ein betrieblicher oder interner Datenschutzbeauftragter ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz unkündbar.

Niedrige Kosten
Der interne Datenschutzbeauftragte muss ständig fortgebildet werden. Auch benötigt er für die Erledigung seiner Aufgaben mehr Arbeitszeit, als die Mitarbeiter der GDI mbH. Es ergeben sich Synergieeffekte durch die unternehmensübergreifenden Tätigkeiten.

Haftung
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte ist für die Fehler nur ganz bedingt haftbar zu machen. Der externe Datenschutzbeauftragte haftet im vollen Umfang für seine Tätigkeiten.