Unser Angebot im Bereich Datenschutz
Unterstützung von internen Datenschutzbeauftragten:
– (Hilfestellung bei der) Erstellung von Verzeichnissen der Verarbeitungstätigkeiten
– Erstellung von Gutachten zur datenschutzrechtlichen Risikobewertung von Datenverarbeitungen, sog. Schwellwertprüfung
– Erstellung von Datenschutz-Konzepten
– Sensibilisierungsschulungen für Ihre Mitarbeitenden
– Analyse von Schutzbedarfsklassen nach dem Datenschutz
– Erstellung der Anlagen nach Art. 28 DS-GVO
– Erarbeiten von Verbesserungspotentialen zur Verbesserung Ihres Datenschutzniveaus im Arbeitsalltag
Die GDI mbH als Ihr bestellter externer Datenschutzbeauftragter:
– Analyse des unternehmensweiten Datenschutz-Niveaus
– Erstellung und Prüfung von Verzeichnissen von Verarbeitungstätigkeiten
– Überstützung bei der Erstellung und Prüfung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) nach Art. 35 DSGVO
– Sensibilisierungsschulungen für Ihre Mitarbeitenden
– Analyse von Schutzbedarfsklassen nach dem Datenschutz
– Gestaltung von Einwilligungs- und Informationsprozessen
– Beratung zu Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)
– Erstellung von Auftragsverarbeitungsverträgen und Anlagen: Konforme Gestaltung nach Art. 28 DSGVO
– Entwicklung und Einführung eines Datenschutzkonzeptes
– Durchführung von jährlichen Datenschutzaudits
– Prüfung / Überarbeitung datenschutzrechtlicher Verträge
– Empfehlungen zur Verbesserung des Datenschutz-Niveaus
– Sofortmaßnahmen bei Datenschutzverletzungen nach Art. 33, 34 DSGVO
– Kommunikation mit Aufsichtsbehörden und Unterstützung bei der Schadenminimierung
– Präventive Risikoidentifikation und -bewertung
Spezialgebiet: Datenschutz in Verbundgruppensystemen
Unsere besondere Expertise liegt in der datenschutzrechtlichen Strukturierung von Verbundgruppensystemen. Dabei beachten wir:
– Die klare rechtliche und datenschutzrechtliche Trennung zwischen Verbundzentrale und Mitgliedsunternehmen
– Gestaltung zulässiger Datenflüsse unter Einhaltung der DSGVO
– Erstellung von Vereinbarungen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit (Art. 26 DSGVO) oder Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)
– Branchenübergreifende Beratung mit tiefem Verständnis für die Besonderheiten von Franchise-, Lizenz- und Handelskooperationen
➡ Wenn wir Sie von unserem Angebot überzeugen konnten, kontaktieren Sie uns gerne.