Unser Angebot im Bereich Datenschutz
Unterstützung von internen Datenschutzbeauftragten:
- (Hilfestellung bei der) Erstellung von Verzeichnissen der Verarbeitungstätigkeiten
- Erstellung von Gutachten zur datenschutzrechtlichen Risikobewertung von Datenverarbeitungen, sog. Schwellwertprüfung
- Erstellung von Datenschutz-Konzepten
- Sensibilisierungsschulungen für Ihre Mitarbeitenden
- Analyse von Schutzbedarfsklassen nach dem Datenschutz
- Erstellung der Anlagen nach Art. 28 DS-GVO
- Erarbeiten von Verbesserungspotentialen zur Verbesserung Ihres Datenschutzniveaus im Arbeitsalltag
Die GDI mbH als Ihr bestellter externer Datenschutzbeauftragter:
- Analyse des unternehmensweiten Datenschutz-Niveaus
- Erstellung und Prüfung von Verzeichnissen von Verarbeitungstätigkeiten
- Überstützung bei der Erstellung und Prüfung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) nach Art. 35 DSGVO
- Sensibilisierungsschulungen für Ihre Mitarbeitenden
- Analyse von Schutzbedarfsklassen nach dem Datenschutz
- Gestaltung von Einwilligungs- und Informationsprozessen
- Beratung zu Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)
- Erstellung von Auftragsverarbeitungsverträgen und Anlagen: Konforme Gestaltung nach Art. 28 DSGVO
- Entwicklung und Einführung eines Datenschutzkonzeptes
- Durchführung von jährlichen Datenschutzaudits
- Prüfung / Überarbeitung datenschutzrechtlicher Verträge
- Empfehlungen zur Verbesserung des Datenschutz-Niveaus
- Sofortmaßnahmen bei Datenschutzverletzungen nach Art. 33, 34 DSGVO
- Kommunikation mit Aufsichtsbehörden und Unterstützung bei der Schadenminimierung
- Präventive Risikoidentifikation und -bewertung
Spezialgebiet: Datenschutz in Verbundgruppensystemen
Unsere besondere Expertise liegt in der datenschutzrechtlichen Strukturierung von Verbundgruppensystemen. Dabei beachten wir:
- Die klare rechtliche und datenschutzrechtliche Trennung zwischen Verbundzentrale und Mitgliedsunternehmen
- Gestaltung zulässiger Datenflüsse unter Einhaltung der DSGVO
- Erstellung von Vereinbarungen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit (Art. 26 DSGVO) oder Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)
- Branchenübergreifende Beratung mit tiefem Verständnis für die Besonderheiten von Franchise-, Lizenz- und Handelskooperationen
➡ Wenn wir Sie von unserem Angebot überzeugen konnten, kontaktieren Sie uns gerne.