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Unser Angebot im Bereich Datenschutz

Unterstützung von internen Datenschutzbeauftragten:

– (Hilfestellung bei der) Erstellung von Verzeichnissen der Verarbeitungstätigkeiten

– Erstellung von Gutachten zur datenschutzrechtlichen Risikobewertung von Datenverarbeitungen, sog. Schwellwertprüfung

– Erstellung von Datenschutz-Konzepten

– Sensibilisierungsschulungen für Ihre Mitarbeitenden

– Analyse von Schutzbedarfsklassen nach dem Datenschutz

– Erstellung der Anlagen nach Art. 28 DS-GVO

– Erarbeiten von Verbesserungspotentialen zur Verbesserung Ihres Datenschutzniveaus im Arbeitsalltag

Die GDI mbH als Ihr bestellter externer Datenschutzbeauftragter:

– Analyse des unternehmensweiten Datenschutz-Niveaus

– Erstellung und Prüfung von Verzeichnissen von Verarbeitungstätigkeiten

– Überstützung bei der Erstellung und Prüfung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) nach Art. 35 DSGVO

– Sensibilisierungsschulungen für Ihre Mitarbeitenden

– Analyse von Schutzbedarfsklassen nach dem Datenschutz

– Gestaltung von Einwilligungs- und Informationsprozessen

– Beratung zu Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)

– Erstellung von Auftragsverarbeitungsverträgen und Anlagen: Konforme Gestaltung nach Art. 28 DSGVO

– Entwicklung und Einführung eines Datenschutzkonzeptes

– Durchführung von jährlichen Datenschutzaudits

– Prüfung / Überarbeitung datenschutzrechtlicher Verträge

– Empfehlungen zur Verbesserung des Datenschutz-Niveaus

– Sofortmaßnahmen bei Datenschutzverletzungen nach Art. 33, 34 DSGVO

– Kommunikation mit Aufsichtsbehörden und Unterstützung bei der Schadenminimierung

– Präventive Risikoidentifikation und -bewertung

 Spezialgebiet: Datenschutz in Verbundgruppensystemen

Unsere besondere Expertise liegt in der datenschutzrechtlichen Strukturierung von Verbundgruppensystemen. Dabei beachten wir:

– Die klare rechtliche und datenschutzrechtliche Trennung zwischen Verbundzentrale und Mitgliedsunternehmen

– Gestaltung zulässiger Datenflüsse unter Einhaltung der DSGVO

– Erstellung von Vereinbarungen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit (Art. 26 DSGVO) oder Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)

– Branchenübergreifende Beratung mit tiefem Verständnis für die Besonderheiten von Franchise-, Lizenz- und Handelskooperationen

  Wenn wir Sie von unserem Angebot überzeugen konnten, kontaktieren Sie uns gerne.