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Ihre Vorteile durch einen Externen Datenschutzbeauftragten

Unkündbarkeit des internen Datenschutzbeauftragten – Ein betrieblicher oder interner Datenschutzbeauftragter ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz unkündbar.

Niedrige Kosten – Der interne Datenschutzbeauftragte muss ständig fortgebildet werden. Auch benötigt er für die Erledigung seiner Aufgaben mehr Arbeitszeit, als die Mitarbeiter der GDI mbH. Es ergeben sich Synergieeffekte durch die unternehmensübergreifenden Tätigkeiten.

Haftung – Der betriebliche Datenschutzbeauftragte ist für die Fehler nur ganz bedingt haftbar zu machen. Der externe Datenschutzbeauftragte haftet im vollen Umfang für seine Tätigkeiten.

Image- und Kundenverlust bei Datenskandalen – Die Imageverluste durch Datenschutz-Skandale für Unternehmen sind enorm. Zusätzlich gibt es seit dem 01.09.2009 für bestimmte Unternehmen eine Verpflichtung, Datenpannen zu veröffentlichen, damit die Betroffenen die Folgen geringhalten können. Ab dem 25. Mai 2018 ist die neue EU-DS-GVO in Kraft getreten. All diese Gesetzesnovellen bedeuten erhebliche Verschärfungen und Verkomplizierungen.

Auffinden von Sicherheitsschwachstellen in Ihrem Unternehmen – In regelmäßigen Abständen wird Ihr Unternehmen auditiert.

Vermeidung von Bußgeldern – Durch Verstöße gegen Auflagen und Forderungen des Datenschutzgesetzes entstehen hohe Bußgelder. Diese Bußgelder und insbesondere die Höhe der Bußgelder ist durch die neue DS-GVO intensiviert worden.