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Unser Angebot im Bereich Datenschutz

Unterstützung von internen Datenschutzbeauftragten:

  • (Hilfestellung bei der) Erstellung von Verzeichnissen der Verarbeitungstätigkeiten
  • Erstellung von Gutachten zur datenschutzrechtlichen Risikobewertung von Datenverarbeitungen, sog. Schwellwertprüfung
  • Erstellung von Datenschutz-Konzepten
  • Sensibilisierungsschulungen für Ihre Mitarbeitenden
  • Analyse von Schutzbedarfsklassen nach dem Datenschutz
  • Erstellung der Anlagen nach Art. 28 DS-GVO
  • Erarbeiten von Verbesserungspotentialen zur Verbesserung Ihres Datenschutzniveaus im Arbeitsalltag

Die GDI mbH als Ihr bestellter externer Datenschutzbeauftragter:

  • Analyse des unternehmensweiten Datenschutz-Niveaus
  • Erstellung und Prüfung von Verzeichnissen von Verarbeitungstätigkeiten
  • Überstützung bei der Erstellung und Prüfung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) nach Art. 35 DSGVO
  • Sensibilisierungsschulungen für Ihre Mitarbeitenden
  • Analyse von Schutzbedarfsklassen nach dem Datenschutz
  • Gestaltung von Einwilligungs- und Informationsprozessen
  • Beratung zu Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)
  • Erstellung von Auftragsverarbeitungsverträgen und Anlagen: Konforme Gestaltung nach Art. 28 DSGVO
  • Entwicklung und Einführung eines Datenschutzkonzeptes
  • Durchführung von jährlichen Datenschutzaudits
  • Prüfung / Überarbeitung datenschutzrechtlicher Verträge
  • Empfehlungen zur Verbesserung des Datenschutz-Niveaus
  • Sofortmaßnahmen bei Datenschutzverletzungen nach Art. 33, 34 DSGVO
  • Kommunikation mit Aufsichtsbehörden und Unterstützung bei der Schadenminimierung
  • Präventive Risikoidentifikation und -bewertung

 Spezialgebiet: Datenschutz in Verbundgruppensystemen

Unsere besondere Expertise liegt in der datenschutzrechtlichen Strukturierung von Verbundgruppensystemen. Dabei beachten wir:

  • Die klare rechtliche und datenschutzrechtliche Trennung zwischen Verbundzentrale und Mitgliedsunternehmen
  • Gestaltung zulässiger Datenflüsse unter Einhaltung der DSGVO
  • Erstellung von Vereinbarungen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit (Art. 26 DSGVO) oder Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)
  • Branchenübergreifende Beratung mit tiefem Verständnis für die Besonderheiten von Franchise-, Lizenz- und Handelskooperationen

  Wenn wir Sie von unserem Angebot überzeugen konnten, kontaktieren Sie uns gerne.